„Zum Wohle des Frettchens?“

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    • Jules schrieb:

      Also ich find es gut, die Problematik zu schildern die entstanden bzw vorhanden ist. Was mir an der Eröffnung dieses Themas nicht geschmeckt hat ist das wie.
      Das geht mir genauso.

      Dieser Thread war denkbar ungünstig, um sich überhaupt eine Meinung bilden zu können.

      Also kann ich jeden verstehen, der da kritisch nachfragt. Mir ist es auch unverständlich, wie sich so viele User ein Urteil bilden können anhand dieser wenigen Fakten :S

      Es ist doch wirklich alles möglich: von der bösartigen Anzeige gegen eine hervorragende, korrekte Frettchenhaltung (dann hätte der Vet. halt mal einen schönen Hausbesuch gemacht, hat ihm dann ja vielleicht sogar Spaß gemacht :-) ) bis hin zur Anzeige einer (Qual?)zucht incl. Auffangstation ohne die gesetzlichen Vorschriften (§11) zu erfüllen.

      Woher nehmt Ihr in diesem Fall das Wissen, Euch eine Meinung zu bilden und sogar Partei zu ergreifen?

      Wie oft wurde hier im Forum schon darüber geklagt, dass das Veterinäramt zu wenig tut?
      Das Thema Qualzucht haben wir auch schon diskutiert....
      Anhand der Fakten, weiß ich ja eigentlich nur: da züchtet jemand Langhaarfrettchen (diese Zucht steht durchaus im Ruf, eine Qualzucht zu sein) und hat Pflegis - ohne Sachkundenachweis. Jemand hat das Veterinäramt eingeschaltet um zu überprüfen, ob alles rechtens ist, was demjenigen nicht gefällt und weshalb er diesen Thread eröffnet hat.

      Wenn jemand durch Anzeigen gezielt den Pflegestellen und somit auch Pflegestellen schaden will, finde ich das sehr schlimm. Wenn aber jemand Haltungsdefizite anzeigt, finde ich das absolut richtig. Wenn das mehr Leute täten, sähe es vielleicht in mancher Tierhaltung anders aus.

      Was von den beiden Möglichkeiten letztendlich stimmt, ist aus dieser Diskussion aber nicht ersichtlich....
    • Die Streitigkeiten zwischen Gabriele und dem Anzeigenerstatter sind den meisten Leuten bekannt. Daher kommt es wohl auch, das viele sich direkt eine Meinung dazu gebildet haben und Partei ergreifen.

      Ob der Anzeigenerstatter nun wirklich Bedenken bezüglich der Haltung von Gabriele hatte oder dies nur eine neue Runde in einer schon etwas länger andauernden privaten Schlammschlacht ist, kann wohl niemand mit Sicherheit sagen.
      Aufgrund der privaten Streitigkeiten zwischen den beteiligten Personen bleibt einfach ein schaler Beigeschmack über die Ernsthaftigkeit dieser Anzeige. Erreicht hat der Anzeigenerstatter wohl lediglich, das sich viele Leute nun Sorgen machen, ob sie auch weiterhin im Bereich Hilfe tätig sein können ohne Stress mit dem Vet zu bekommen.
      Jacky, Jonny, Jimmy, John-Boy, Jay, Jesse, James, Joey, Joel, Jackson, Jill, Josie, Jingles


      http://www.frettenhausen.de/






    • Ich danke euch für die Worte auch dir Volker und war mal Google ... Leider habe ich keine wirklich info wegen den Kosten gefunden, bei manchen stand 300 Euro und bei anderen wiederum nur 150 ? Hat jemand eine Ahnung wie Teuer dieser Schein ist?

      Und mal ehrlich, diese Scheinkosten sind doch Wahnsinn für Leute wie mich, die unabhängig von anderen einfach nur Helfen wollen!

      Wenn ich hier drei Tiere im Jahr aufnehme oder auch vier, dann ist es doch kein großes Geschäft oder der gleichen....
      Einen Verein anschließen oder dem Tierheim mag ich nicht, da ich gern ganz allein für mich bleibe....

      Also habe ich in Zukunft die Wahl, entweder Helfen und Angst haben zu müssen wenn ich es hier Öffentlich mache, oder einfach in der Kammer alleine und ohne Worte Tieren zu helfen. Denn meine Nachbarn sind so toll, da würde sich keiner beschweren, ganz im gegen teil letztes Jahr habe ich meine Hope durch meine Nachbarin bekommen!

      Ich finde es traurig, dass alles nun so hier als bestes Beispiel gegeben wird, was das www bzw ein Forum einen Menschen einbringen kann, nur weil dieser hier geschrieben hat, wie viele Tiere er/sie hat und das vielleicht auch noch gezüchtet wird usw.
      Soll soetwas wirklich die Hilfe der Kleinen verbieten, nur damit es demjenigen besser geht?
      Kann kein Mensch den anderen mehr einfach so am leben lassen und jeder sich mehr um seine Umgebung kümmern?

      Ich bin sehr traurig, muss ich ehrlich sagen....

      Und bevor ich für ein Stück Papier so viel Geld ausgeben muss, unterstütze ich lieber Frettchen die in Not sind!

      Kathrin
    • Kathrin79 schrieb:

      Ich danke euch für die Worte auch dir Volker und war mal Google ... Leider habe ich keine wirklich info wegen den Kosten gefunden, bei manchen stand 300 Euro und bei anderen wiederum nur 150 ? Hat jemand eine Ahnung wie Teuer dieser Schein ist?


      Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da müsstest du spezifischer googeln.


      LG
      newbie
    • Ich weiß nicht so recht, ob ich Eure Bedenken bezüglich der "kleinen" Hilfen, bzw. für vorübergehende Pflegestellen usw. teilen soll:

      ich kann mir nicht vorstellen, dass das Vet.amt gegen kleine, gut geführte Pflegestellen vorgeht wegen einer nicht vorhandenen Sachkundeprüfung nach §11.Voker schreibt ja auch so schön, dass das Auslegungssache ist, wann das tatsächlich benötigt wird. Für mich ist ein TA, der beim Vet.amt arbeitet ein armer Kerl: was der tagtäglich sehen muß, dass wollen wir wohl besser erst gar nicht wissen. Wenn der eine gute private Pflegestelle sieht, wird er sich freuen für die Tiere, denn gerade er wird wissen, wie es auch anders sein könnte. Deshalb teile ich diese Angst um die kleinen privaten Pflegestellen nicht so ganz.

      Was jetzt "Schlammschlacht" ist und was echte Bedenken sind, kann ich nach wie vor nicht beurteilen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei dem "alles ok" ist, Angst vor dem Veterinäramt haben muß.
    • Hallo Katja und alle die es interessiert,

      das Problem mit dem "alles ok" geht ja schon da los wo eben kein §11 vorhanden ist.
      Damit ist schon nicht alles ok.

      Mit der Formulierung das etwas im "Ermessen des jeweiligen AmtsVet" liegt, ist eigentlich ALLES möglich.
      Er könnte bei ansonsten vorbildlicher Unterbringung der Fritten und sauberer Haltung entscheiden, das er ein Auge zudrückt auch wenn kein §11 vorliegt, er könnte aber auch die Hilfe schließen weil er sich genau an seine Vorgaben hält.

      Für mich bringt diese Forumlierung immer einen faden Beigeschmack von Willkür mit. Hier gibt es keine eindeutigen Regeln, also kann entschieden werden, wie es für richtig gehalten wird. Das heist in der Praxis dass letztendlich eine Person darüber entscheiden kann ob eine Hilfe weitermachen kann oder nicht. Ich war selber einmal im Leben von solch einer "ERMESSENSENTSCHEIDUNG" betroffen und kann nur sagen, das bedeutet Kampf ohne Ende wenn man an den Falschen gerät. In meinem Fall hätte ich nur durch einen Ortswechsel erreichen können, dass eine andere Person in dem Fall entscheidet. So ähnlich würde es dann auch einer privaten Frettchenhilfe ergehen und wer zieht mal eben um damit er seine Hilfe weiter machen kann, da ist dann der einfache Sachkundenachweis sicher die bessere Lösung um das Problem aus der Welt zu schaffen.



      Ich habe einmal einige wichtige Informationen zusammengetragen in Fragen zum Tierschutzgesetzt und Frettchenhilfe:

      So sieht ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnist gemäß §11 aus: Antrag als PDF Rhein-Sieg-Kreis
      Dieser Antrag stammt vom Rhein-Sieg-Kreis und kann je nach Wohnort eventuell anders aussehen.
      Der Antrag für den Landkreis München habe ich hier hinterlegt: Antrag als PDF Landkreis München

      Sehr informativ ist auch diese PDF in der es um Genehmigungen geht die man für Pflege, Haltung, Vermittlung und Unterbringng von Tieren benötigt: Information zu benötigten Genehmigungen als PDF
      In dieser PDF Info wird auch auf das gewerbsmäßige Züchten eingegangen, sowie mögliche Folgen einer nicht vorhandenen Genehmigung besprochen. Sehr informativ und empfehlenswert!



      Ich zitiere einmal ein Gerichtsurteil des OLG Köln (aus obiger PDF) wo es um eine ehrenamtlich betriebene Pflegestelle ging, die keine §11 besaß.

      "In einem weiteren Urteil des OLG Köln, Beschluss vom 18. 11. 2005 - 82 Ss OWi 35/05 - 301/05 - NStZ-RR 2006 (pdf-Datei) entschied das Gericht, dass eine ehrenamtlich betriebene Pflegestelle eine tierheimähnliche Einrichtung ist und sie als erlaubnispflichtige Einrichtung anzusehen ist. In diesem Urteil führt das Gericht aus, dass eine Erlaubnispflicht nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 besteht, wenn eine Pflegestelle regelmäßig mehrere Pflegehunde aufnimmt, wobei nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe unter „mehrere"¨ mehr als 2 Hunde zu verstehen sind."



      Auch diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart stimmt bedenklich:

      "Wer keine gewerbsmäßige Tierpension eröffnen möchte und trotzdem dauernd fremde Pflegetiere bei sich aufnimmt (Hundesitter), benötigt nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 17. Februar 2003, Aktenzeichen 4 K 1696/02 ebenfalls eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG.



      Ich hoffe diese Informationen sind von allgemeinem Nutzen, aber vor allem ist zu erkennen wohin solch ein Stich in's Hornissennest führen könnte, wenn der "richtige" AmtsVet gestochen wird und eine Tierhilfe angezeigt wird.

      LG

      Dee
    • Der Fall liegt aber wohl anders,wenn eine Pflegestelle unter der "Obhut" einer eingetragenen Frettchenhilfe besteht.Hier ein Urteil aus dem Jahr 2008:
      Urteil vom BVerwG - Kein § 11 Sachkundenachweis für private Pflegestellen

      Urteil BVerwG §11 TierSchG

      Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig

      Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er
      Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden -
      auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren
      Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in
      Leipzig heute entschieden.
      Einem Tierschutzverein wurde diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde
      mit der Begründung untersagt, er betreibe eine einem Tierheim ähnliche
      Einrichtung ohne die dafür nach dem Tierschutzgesetz erforderliche
      Erlaubnis. Seine Klage war vor dem Verwaltungsgericht und dem
      Oberverwaltungsgericht erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht dagegen
      hat dem Verein Recht gegeben und den Untersagungsbescheid der Behörde
      aufgehoben
      Eine Einrichtung ist nur dann einem Tierheim ähnlich - und deshalb
      erlaubnisbedürftig -, wenn die Gründe, die für die Erlaubnispflicht
      eines Tierheims sprechen, bei der "ähnlichen Einrichtung" in gleicher
      Weise bestehen. Auf die von dem Kläger organisierte vorübergehende
      Unterbringung der Tiere in verschiedenen Pflegestellen trifft das nicht
      zu. In einem Tierheim werden viele Tiere an einem Ort zur gleichen Zeit
      gehalten. Daraus ergeben sich einerseits besondere Anforderungen an eine
      dem Tierschutzrecht entsprechende artgerechte Unterbringung der Tiere
      und an die Fachkenntnisse des Leiters. Andererseits rechtfertigen diese
      Besonderheiten auch das Erfordernis einer vorherigen behördlichen
      Prüfung und Erlaubnis.

      BVerwG 7 C 9.08 - Urteil vom 23. Oktober 2008

      Quelle:

      bverwg.de


      Was wäre denn,wenn dann die kleinen privaten Pflegestellen sich einer eingetragenen Frettchenhilfe anschliessen?Könnte man dann nicht eventuelle Probleme umgehen?
      Wer das nicht möchte,kann ja vielleicht den kleinen Sachkundennachweis machen,der kostet so zwischen 50-80 Euro,allerdings muss auch die Abnahme der Haltungsbedingungen durch das Vetamt erfolgen.
      Ansonsten sehe ich das so: "Wo kein Kläger ist,da ist kein Richter!",und ich hoffe ja,dass nicht noch mehr solche frustrierten Typen wie der Herr X rumlaufen,bloss weils bei dem in der Zucht grad nicht funzt und meint dann,man muss andere Leute ansch...n und damit auch die treffen,die sich mit Herz und Seele und liebevoll um Abgabies und Notfritten kümmern.
      LG Bärbel
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
      Kurt Tucholsky
    • Hallo Bärbel,

      in dem Fall wo es um Pflegestellen geht, die einem Verein angeschlossen sind ist es so wie Du schreibst.
      Übrigens ist es auch so, dass immer der VEREIN selbst auch den §11 haben muss, es reicht nicht wenn eine der Pflegestellen den §11 hat, aber nicht der Verein selbst.

      Ich hatte meine Infos vor allem herausgesucht um den privaten, ehrenamtlichen und an keinen Verein gebundenen Frettchnehilfen eine Beschreibung der Situation zu liefern.
      Denn genau die haben ja wie auch Du erkannt hast im ungüstigsten Fall je nach Laune des Amstvet sogar eine Untersagung iher Hilfe zu befürchten. Was nun die einfachere Lösugn ist muss jede ehrenamtliche Hilfe selbst entscheiden, aber es wird wohl kein Weg an der Beantragung einer §11 Genehmigung vorbei gehen wenn man sich bestmöglich absichern will. Der Anschluß an einen Verein mit §11 ist natürlich auch möglich, doch machen viele private Pflegestellen ihre Arbeit gern selbstständig weil sie eben keinem Verein angeschlossen sein möchten.

      @Dave
      Ich habe auch nen Virenschutz laufen. Meiner hat mit der PDF kein Problem.
      Es kann gut sein, dass es falscher Alarm ist, denn die Datei liegt auf dem Server des www.landkreis-muenchen.de einer ganz offiziellen Seite des Landkreises. Das PDF kann im Gegensatz zum Rhein-Sieg PDF jedoch direkt am Bildschirm ausgefüllt werden, vermutlich hat Dein AV damit ein Problem.

      LG

      Dee
    • Also heisst das,ich muss einen Sachkundennachweis haben und die Genehmigung vom Vetamt,auch wenn ich noch gar nicht weiss,dass ich vielleicht mal in die Situation komme und Notfritten aufnehme,die aber nicht behalten kann und später weitervermittel,und wenn das rauskommt kriege ich Ärger? 8| Was ist denn mit einer kurzfristigen Aufnahme?Angenommen mir stellt einer einen Karton mit Fritten vor die Tür,weil derjenige weiss,das ich welche habe,dann müsste ich die ins TH bringen?Obwohl ich mir sicher wäre,dass sie bei mir besser versorgt würden?Das ist ja echt erschreckend,wenn das so wäre :(
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
      Kurt Tucholsky
    • Soo ich habe die Webseite des Landkreis-München und die PDF Datei nun von VirusTotal einem kostenlosen Online Viren Scanner, dem man sowohl Webseiten URLs und auch Datein hochladen kann überprüfen lassen.

      Das Ergebnis zur PDF ist, das 2 von 42 Scannern in der PDF den EXPLOIT.PDF erkennen.
      Vermutlich ist das somit ein Fehlalarm.

      Das genaue Ergebnis kann man hier einsehen: virustotal.com/file-scan/repor…2d7ae8bf57c11b-1308920228

      LG

      Dee
    • bluelagoon schrieb:

      Also heisst das,ich muss einen Sachkundennachweis haben und die Genehmigung vom Vetamt,auch wenn ich noch gar nicht weiss,dass ich vielleicht mal in die Situation komme und Notfritten aufnehme,die aber nicht behalten kann und später weitervermittel,und wenn das rauskommt kriege ich Ärger? 8| Was ist denn mit einer kurzfristigen Aufnahme?Angenommen mir stellt einer einen Karton mit Fritten vor die Tür,weil derjenige weiss,das ich welche habe,dann müsste ich die ins TH bringen?Obwohl ich mir sicher wäre,dass sie bei mir besser versorgt würden?Das ist ja echt erschreckend,wenn das so wäre :(

      Der Sachkundenachweis ist die Voraussetzung um die Genehmigung zu erhalten. Du brauchst eigentlich die Genehmigung aber ohne den Sachkundenachweis bekommt man die eben nicht.

      Wenn Dir jemand eine Kiste Fritten vor die Tür stellt und Du Dich um sie kümmerst, ist das eine einmalige unvorhersehbare, also sich nicht wiederholende Sache, damit wäre klar, dass Du dafür keine Genehmigung brauchen würdest.

      LG

      Dee
    • ..ich hab mir nun die JAVA-Version angeschaut..(mei.. :patsch: .., bis ich das gefunden hab..) .
      Ist ja ganz schön heavy, diesen Antrag zu machen..,
      immerhin wollen die nicht wissen welches Klopapier man benutzt... :verrueckt: ..!!

      Ich bin da jedenfalls kein geeigneter Kandidat dafür.. :closed: ..!!

      ..and if we all close our eyes together, then we will see were we all come from..
    • Bei der Genehmigungspflicht geht es ja nicht um Hilfe, die man "hin und wieder mal" leistet oder gar Nothilfe (=die Fritten in der Pappkiste vor Deiner Tür).

      Hier mal zwei ganz wichtige Passagen aus der PDF die Dee oben verlinkt hat:

      Wer fremde Tiere...so dass der Betrieb einer gewerblichen Tierpension oder
      das professionelle Arbeiten als Tiersitter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt
      unterliegt...
      und:
      Ebenso benötigen deutsche Tierheime und größere Aufnahmestation, die eine tierheimähnliche
      Einrichtung betreiben,
      Es geht hier doch gar nicht um kleine Pflegestellen, die hin und wieder mal ein Tier aufnehmen und dann auch weitervermitteln.

      Natürlich wäre es schlimm, wenn wegen einer bösartigen Anzeige eines verärgerten XY Pflegestellen Probleme kriegen würden. Andererseits wäre es auch schlimm, wenn etwas (Haltung in der Pflegestelle oder eben der Verdacht auf Qualzucht) nicht in Ordnung wäre, alle würden wegschauen und niemand täte etwas dagegen.

      Ich weiß nach wie vor nicht, wie hier der Fall liegt. Im Anfangspost stand ja auch "Anzeige wegen Qualzucht". Ist es dann nicht vielleicht sogar einfacher, einmal das Vet.amt vorbeikommen zu lassen, damit die ihr ok geben? Für mich ist das schon ein Unterschied, ob eine Anzeige wegen Aufnahme von Pflegis ohne §11, oder wegen Qualzucht erfolgt. Ich möchte auch nicht den Anzeigeerstatter hier unterstützen - denn wie gesagt, ich kann mir nach wie vor kein Bild machen.

      Im Bezug auf die Hilfe, denke ich, dass das eine Frage der Größenordnung ist - genauso wie man für eine Hobbyzucht keinen Sachkundenachweis braucht, für eine gewerbsmäßige sehr wohl.

      Auch wenn dieser Vergleich vielleicht ein wenig hinkt, aber um das zu verdeutlichen: wenn meine Kinder mit ihren Freunden im Garten zelten, dann habe ich keine Angst, weil ich weder eine Zulassung als Kinderheim oder Tagesmutter noch als Campingplatzbetreiberin habe... :-)