Angepinnt Regeln zur Behandlung von Zitaten

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  • Regeln zur Behandlung von Zitaten

    Liebe Forenuser,

    leider hat es in der Vergangenheit bereits mehrfach Unstimmigkeiten darüber gegeben, ob Texte und Bilder, die an anderer Stelle im Internet veröffentlicht wurden, ohne Weiteres kopiert und in eigenen Beiträgen verwendet werden dürfen. Damit diese Unsicherheit nicht länger besteht, stellen wir aus aktuellem Anlass die Regeln zum Urheberrecht und mögliche Ausnahmen hier ein. Da wir uns an geltendem Recht orientieren finden diese Regeln in unserem Forum Anwendung, wenn es um die Nutzung von Zitaten und das Urheberrecht geht. Wir bitten daher um Beachtung unserer Informationen, vor allem wenn in eigenen Beiträgen Inhalte anderer Verfasser genannt werden sollen.

    Grundsätzlich werden Bilder und Texte, nicht nur in gedruckter Form, sondern auch als digital vorliegende Medien durch das Urheberrecht vor illegaler Kopie und Nutzung durch Dritte geschützt. Sowohl Texte als auch Zeichnungen, Fotos, Audio und Video Werke dürfen daher nur mit Genehmigung des Autors (Verfassers, Fotografen ..) in eigenen Beiträgen genutzt werden. Eine Ausnahme bildet das Zitatrecht, dazu siehe die Info weiter unten. Damit es nicht zu unnötigen Problemen kommt, stellt hier im Forum jedes Werk für uns, egal ob es ein Text von nur 5 Worten ist, oder ob es sich um eine kleine Broschüre handelt, ein im Sinne des Urheberrechtes geschütztes Werk dar.

    Es ist verständlicherweise nicht gestattet, sich die Werke anderer Verfasser und Autoren zu Eigen zu machen und in seinen Beiträgen zu verarbeiten, als hätte man sich diese Texte selbst erarbeitet.

    Soll ein wichtiger Text, beispielsweise eine Abhandlung zur Medikamentengabe bei Frettchen, die anderswo im Internet (Webseite, Blog, Forum, usw.) veröffentlicht wurde, auch hier als komplettes Werk veröffentlicht werden, muss eine Erlaubnis des Verfassers eingeholt werden, womit der Veröffentlichung hier im Forum nichts mehr im Wege steht. Wird dieses Werk hier publiziert, ist je nach Wunsch des Verfassers eine Quellenangabe und der Name des Autors zu nennen.


    Das Zitatrecht
    Im Urheberrechtsgesetzt regelt das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG eine wichtige Ausnahme, die zur Sicherung der Freiheit des geistigen Schaffens im Gesetzt verankert wurde. Durch das Zitatrecht wird dem Urheber eines neuen Werkes erlaubt, bei der Schaffung eigener Werke, ohne Einwilligung und Vergütung, auf geschützten Leistungen anderer Autoren aufzubauen. Dabei wird zwischen dem Kleinzitat, dem Großzitat und dem Sonderfall des Musikzitats unterschieden.

    Beispiel:
    In einem Forum wird ein Thema besprochen, das einen Autor unseres Forums interessiert. Er möchte gern in unserem Forum über dieses Thema berichten und fügt seinem Posting ein Zitat hinzu, das von einem anderen Autor in besagtem Forum verfasst wurde und eine für ihn und das neu erstellte Topic wichtige Basis bei der Behandlung seines neuen Themas darstellt.
    In diesem Fall findet das Zitatrecht Anwendung und der Autor darf, ohne den Verfasser des zitierten Werkes um Einwilligung fragen zu müssen, diesen Beitrag in seinem neuen Werk verwenden. Es ist jedoch in jedem Fall eine Quellenangabe zu machen, aus der sowohl der Name des Autors, als auch der Ort an dem das Ursprüngliche Werk veröffentlicht wurde, zu ersehen ist. Das eigentliche Zitat ist dabei als Solches kenntlich zu machen, was in der Regel dadurch erfolgt, das es in Anführungszeichen gesetzt wird. Zusätzlich sollte man noch das Wort Zitat gefolgt von einem Doppelpunkt einem Zitat voranstellen.

    Das reine einkopieren eines fremden Textes, um daraus einen neuen Beitrag unter seinem Usernamen zu erstellen, ist kein Zitat und daher nicht gestattet. Dieser Fall würde auch nicht durch das Zitatrecht abgedeckt. Dem neuen Posting muss ein eigener Gedankengang vorliegen, der dann durch ein Zitat untermauert werden kann.
    Grundsätzlich darf bei Verwendung von Zitaten nie der Eindruck erweckt werden, dass man sich fremde Arbeiten zu eigen macht und sich als Autor dieser Werke ausgibt, indem auf die Angabe von Verfasser des Quellwerkes und Ort der Veröffentlichung verzichtet wird.

    Wir bitten unsere User um Beachtung dieser Regeln.



    Details und Informationen zum Thema Presserecht, Urheberrecht und Zitatrecht.

    1. Lo-recht - Recht und Digitale Medien: lehrer-online.de/zitatrecht.php
    2. Wikipedia - Zitieren von Internetquellen: de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen
    3. UPLOAD Magazin für Digitales Publizieren: upload-magazin.de/blog/715-bas…journalisten-und-blogger/