Seit dem 01. September 2008 ist für die Frettchenhaltung ein
Sachkundenachweis (SKN) obligatorisch, um die Bewilligung zur
Frettchenhaltung zu bekommen. Dieser beinhaltet den Besuch eines vom
BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) anerkannten Kurses von 5 Std. oder
ein Praktikum von 3 Wochen.
Es wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2013 eingeräumt. Bis
dahin müssen alle Frettchenhalter diesen Kurs absolviert haben. Wer
nachweisen kann, dass er schon vor dem 01.09.2008 bereits mehr als 3
Jahre offiziell Frettchen hält, muss diesen Kurs nicht mehr absolvieren.
Die Frettchenhilfe Schweiz und der Frettchenverein Frettchentreff in Zusammenarbeit mit dem
Tierarzt Dr. med. vet. Heinz Berli, bietet für alle
Frettcheninteressierten, jetzigen und zukünftigen Frettchenhaltern,
einen interessanten und informativen, vom BVET anerkannten Kurs an.
Alles zum SKN-Kurs für Frettchen findet Ihr auch auf unserer Homepage: frettchen-sachkundenachweis.ch/
Der nächste Kurs findet am 22. September 2012 statt!
Sachkundenachweis (SKN) obligatorisch, um die Bewilligung zur
Frettchenhaltung zu bekommen. Dieser beinhaltet den Besuch eines vom
BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) anerkannten Kurses von 5 Std. oder
ein Praktikum von 3 Wochen.
Es wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2013 eingeräumt. Bis
dahin müssen alle Frettchenhalter diesen Kurs absolviert haben. Wer
nachweisen kann, dass er schon vor dem 01.09.2008 bereits mehr als 3
Jahre offiziell Frettchen hält, muss diesen Kurs nicht mehr absolvieren.
Die Frettchenhilfe Schweiz und der Frettchenverein Frettchentreff in Zusammenarbeit mit dem
Tierarzt Dr. med. vet. Heinz Berli, bietet für alle
Frettcheninteressierten, jetzigen und zukünftigen Frettchenhaltern,
einen interessanten und informativen, vom BVET anerkannten Kurs an.
Alles zum SKN-Kurs für Frettchen findet Ihr auch auf unserer Homepage: frettchen-sachkundenachweis.ch/
Der nächste Kurs findet am 22. September 2012 statt!