Angepinnt Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz-Merkblatt für Frettchenhalter

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  • Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz-Merkblatt für Frettchenhalter

    Biologie

    Das Frettchen stellt die domestizierte Form des Iltisses dar und gehört wie z.B. Dachs und Fischotter zur Familie der Marder.
    Iltisse sind strikte Einzelgänger, Frettchen hingegen brauchen den sozialen Kontakt zu Artgenossen und dürfen daher nicht einzeln gehalten werden. Eine Vergesellschaftung ältererTiere ist aber oft nicht mehr möglich.
    Frettchen passen sich in der Regel dem Tagesrhythmus ihres Besitzers an. Circa 2/3 des Tages schlafen sie Frettchen werden nach 8 -10 Monaten geschlechtsreif, die Tragzeit beträgt 40 bis 45 Tage. Sie bringen 3 -7 Welpen zur Welt, aber auch deutlich größere Würfe sind keine Seltenheit. Sie werden etwa 7-10 Jahre alt.


    Ernährung
    Frettchen sind Raubtiere und ernähren sich in erster Linie von Fleisch. Da die Tiere einen labilen Blutzuckerspiegel haben, ist ihnen ständig geeignetes Futter anzubieten. Der Handel bietet inzwischen gut ausbalanciertes Frettchenfutter an. Der Rohproteingehalt im Trockenfutter muss deutlich über 30% liegen, deshalb ist Hundefutter nicht und nur Katzenfutter mit sehr hohem Proteingehalt geeignet. Außerdem können z.B. Kaninchen, Rind und Fisch sowie tote ganze Futtertiere (Eintagsküken, Mäuse und Ratten verfüttert werden. Rohes Schweinefleisch, Speiseabfälle, Wurst etc. dürfen nicht verfüttert werden.

    Unterbringung

    Da Frettchen einen sehr großen Bewegungsdrang haben, brauchen sie eine entsprechend große Haltungseinrichtung mit einer Grundfläche von mindestens 6 m² pro Paar und einer Mindesthöhe von 1,5 m. Für jedes weitere Tier ist 1 m² zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
    Aber auch die freie Wohnungshaltung ist möglich. Die Haltungseinrichtung sollte über mehrere Ebenen verfügen, die z.B. über Rohre und Rampen miteinander verbunden sind. Daneben sollten den Tieren weitere Einrichtungsgegenstände, z.B. Steine, Wurzeln, Äste, Röhren und Hängematten zur Beschäftigung angeboten werden. Obwohl die Tiere meist zusammen schlafen, muss pro Tier mindestens eine rundum geschlossene Schlafkiste mit Schlupfloch vorhanden sein. Die Schlafkiste ist mit Decken oder Tüchern auszupolstern. Bei Außenhaltung muss die Schlafkiste wärmeisoliert sein und zugluftgeschützt im Schatten stehen. Frettchen besitzen keine Schweißdrüsen und sind daher sehr hitzeempfindlich.
    Mehrere Stunden Freilauf am Tag sind zu empfehlen. Beim Freilauf in der Wohnung müssen Gefahrenquellen wie z.B. Stromkabel, Chemikalien (Putzmittel etc.) und giftige Pflanzen den Tieren unzugänglich gemacht werden. Gummiartige Gegenstände (Luftballons, Radiergummi, Gummibänder etc.) werden von Frettchen gerne zerbissen und können, wenn sie abgeschluckt werden, einen Darmverschluss hervorrufen. V. a. bei Außenhaltung muss das Gehege ausbruchssicher sein (Achtung: Frettchen können sich unter einem Zaun hindurchgraben).

    Pflege

    Frettchen sind stets Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. Hunde-oder Katzenspielzeug) zur Verfügung zu stellen, die häufig gewechselt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass bei eventuellem Verschlucken von Einzelteilen kein Schaden für die Tiere entsteht. Da Frettchen gerne graben und scharren muss ihnen mindestens an einer Stelle des Geheges die Möglichkeit dazu gegeben werden, z. B. in Form von Erde, Kies oder Sand,Kleintierstreu, Stroh oder Heu eignen sich dazu nicht.
    Frettchen müssen jederzeit Zugang zu Wasser in einer schweren (sonst Gefahr des Umwerfens) Wasserschale haben. Diese ist täglich zu wechseln. Bei warmen Temperaturen sind ihnen Bademöglichkeiten anzubieten.
    In der Regel suchen sich Frettchen mehrere Ecken, um dort ihre Ausscheidungen abzusetzen. Es sinnvoll, dort Toiletten einzurichten, die mit nicht staubender Streu gefüllt sind. Diese sind mindestens einmal täglich zu reinigen, das gesamte Gehege mindestens einmal wöchentlich, die Decken oder Tücher der Schlafhöhlen sind ebenfalls wöchentlich zu wechseln.
    Da Frettchen sehr reinliche Tiere sind, ist eine vom Menschen durchgeführte Fellpflege meist nicht erforderlich, jedoch sollten die Krallen bei Bedarf geschnitten und die äußeren Ohrmuscheln auf grobe Verschmutzungen überprüft und bei Bedarf vorsichtig mit einem Wattestäbchen gereinigt werden.
    Der Charakter der Tiere ist häufig sehr unterschiedlich und ihr Verhalten gegenüber dem Menschen hängt stark vom richtigen Umgang ab, täglicher Kontakt und Beschäftigung mit den Tieren ist ein absolutes Muss und Voraussetzung für das frühe Erkennen von Krankheiten.
    Mit jungen Frettchen muss man besonders viel spielen, damit sie die Beißhemmung erlernen. Falsch erzogene oder reizarm und/oder auf zu kleinem Raum gehaltene Frettchen entwickeln sich häufig zu Beißern.
    Die Vergesellschaftung mit Hunden und Katzen ist möglich, sollte aber nur schrittweise und unter Aufsicht erfolgen und darf nicht erzwungen werden. Nagetiere und Vögel passen in das Beuteschema der Tiere und dürfen grundsätzlich nicht im selben Raum gehalten werden, auch nicht in Käfigen.

    Weitere Tierschutzaspekte /Besonderheiten

    Mittlerweile gibt es Zuchtformen bei Frettchen, die die Definition von Qualzuchten nach § 11 b Abs. 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes erfüllen, da die Nachkommen an Taubheit leiden.
    Nicht gedeckte Frettchenfähen können dauerbrünstig werden und aufgrund der Folgen des dauerhaft erhöhten Östrogenspiegels sterben. Das Sexualverhalten der Rüden kann die Fähen stark belasten. Diese Faktoren stellen eine tiermedizinische Indikation für eine hormonelle oder chirurgische Kastration dar.
    Die Frage des Kastrationszeitpunktes und der Methode (operativ, medikamentell) sollte sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Frettchen mit dem Haustierarzt besprochen werden.
    Frettchen sind anfällig für Staupe. Daher ist eine regelmäßige Schutzimpfung erforderlich.
    Frettchen besitzen einen sehr starken Eigengeruch. Dieser stammt nicht vom Sekret der sogenannten Stinkdrüsen, die sich neben dem Anus befinden. Das Sekret dieser Drüsen wird nur bei Gefahr abgegeben. Nach § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz ist das Entfernen der Drüsen verboten.
    Frettchen sind in der Natur nicht überlebensfähig. Ein Aussetzen ist nach § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz verboten.
    Fressunlust, stumpfes Fell, Haarausfall, Müdigkeit, Durchfall und Spielunlust sind stets ernstzunehmende Krankheitsanzeichen.

    Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.
    Stand März 2014
    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    Kurt Tucholsky

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