Angepinnt BGH Urteil zur Tierhaltung in Mietwohnungen

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    • BGH Urteil zur Tierhaltung in Mietwohnungen

      Bundesgerichtshof

      Tierhaltung in Mietwohnungen erleichtert
      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtert. In einem Grundsatzurteil erklärte das Karlsruher Gericht eine häufig verwendete Vertragsklausel für unwirksam, die "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.

      Dem BGH zufolge wird durch eine solche Bestimmung der Mieter unangemessen benachteiligt, weil so auch die Haltung unproblematischer Kleintiere von der Zustimmung des Vermieters abhängt. In der Begründung hieß es, Kleintiere, die in Käfigen und Behältern untergebracht seien, gehörten "zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung", weil sie in der Regel keine Schäden an der Wohnung verursachten und andere Mieter nicht störten. Das gelte beispielsweise für Hamster und Schildkröten.

      Ob die Haltung von Hunden oder Katzen in Zukunft von der Zustimmung des Vermieters abhängt oder er nur in begründeten Fällen die Anschaffung größerer Tiere ablehnen darf, ist weiterhin offen.

      Haustierhaltung muss im Einzelfall verhandelt werden
      Da als Folge dieses Urteils nun in zahlreichen Mietverträgen keine wirksamen Regelungen mehr zur Tierhaltung bestehen, müssen Mieter und Vermieter nun im Einzelfall über die Hautierhaltung verhandeln. In dem Urteil heißt es dazu, dass es keine schematische Lösung geben könne.

      Bei der Haltung von Tieren - insbesondere anderen als Kleintieren - müsse eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der weiteren Beteiligten erfolgen.

      Im konkreten Fall wollte ein Mieter in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zwei Katzen halten. Die Vermieterin hatte dies untersagt. Der Mieter wollte daraufhin vor Gericht die Erlaubnis zur Katzenhaltung erzwingen. Das Amtsgericht Krefeld gab der Klage des Mieters statt, das Landgericht Krefeld wies diese jedoch ab. Der BGH fällte nun zwar auf die Revision des Mieters ein weitreichendes Urteil, den konkreten Rechtsstreit verwiesen die Bundesrichter allerdings noch einmal an das Landgericht zurück.

      Hier der Beitrag in Video-Form (Seite nicht mehr vorhanden)

      mietrecht.org/tierhaltung/wich…ltung-in-der-mietwohnung/
      n-tv.de/ratgeber/Frettchen-sin…tiere-article6982796.html
      welt.de/regionales/duesseldorf…ere-zur-Miete-wohnen.html


      Edit bei blulagoon: Ungültige Links entfernt, aktuellere Links eingefügt

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    • Dachte erst,es wär ne neue Regelung,aber das hatte ich ja schon in div Foren verlinkt :D

      Ich bin derzeit auf Wohnungssuche,leider lese ich da zu sehr,dass keine Tiere erwünscht sind.Bei manchen Anzeigen steht extra : keine Hunde und keine Katzen

      Ich hoffe nur,wir finden eine schöne Wohnung,wo unsre 3 erlaubt sind

      ich hatte mir letztes Jahr eine Whg angeschaut,wo meine Wusel erlaubt gewesen wären (die Vermieterin hatte selbst eins,das aber totkrank war,) ,aber meine Kids,die 14tägig am WE oder in den Ferien zu mir kommen,wären ein "Störfaktor" gewesen.Nicht von der Vermieterin aus,sondern von dem älteren Ehepaar,dass in der Mitte wohnt X( .Ich hätte im DG dann gewohnt und die VM im EG
    • ich find das alles total doof ey wenn ich alle meine tiere angeben würde dann hätte ich null chance auf ne bude bin grade auf wohnungs suche und fülle mich richtig benachteilgt... habe ein hund (colli) Ne katze und zwei freddys und ich siche seit 4 monaten mit allen angaben und hab nicht aber wirklich garnichts gefnden zum kotzen solche vermieter die wünsche ich nichts gutes wie kann man nur so herzlos sein haben Mieter denn garkeine Rechte oder was :cursing: X( X(
    • Oh doch mußt du!
      Exoten, dazu gehören auch Frettchen, unter anderem auch Schlangen, Spinnen, usw. müßen angegeben werden.

      Vor kurzem ist eine Giftschlange in einem Mehrfamilienhaus ausgbüchst. Das Haus wurde für etliche Tage als unbewohnbar erklärt bis die Schlange dann endlich gefunden wurde. Die Kosten sind horrend, der Mieter ruiniert.
    • Hey Mausi90, ich kann die Vermieter aber auch irgendwie verstehen.
      Dass ist immerhin deren Eigentum. Und es gibt verdammt viele Mieter, die nich sorgsam mit den Wohnungen umgehen. Wie oft stinkt eine Wohnung widerlich nach Katzenklo, weil die Dinger nicht richtig sauber gemacht werden... Etc...

      Wo suchst du denn eine Wohnung?
    • Ich würde auf jeden Fall den Vermieter fragen wegen der Tiere. Was ist,wenn Du es drauf ankommen lässt und irgendein Mieter sch...Dich an aus irgendwelchen Gründen und Du musst die Tiere abgeben oder kriegst die Kündigung? Wenn im Mietvertrag steht,keine Tiere und Du hältst doch Tiere kann der Vermieter Dir sogar die fristlose Kündigung verpassen,wenn Du Dich dann weigerst,die Tiere abzugeben.Dann lieber vorher etwas länger suchen und Dir kann dann keiner was.Viel Glück bei der Suche!
      LG Bärbel
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
      Kurt Tucholsky
    • Ja ist ja alles richtig aber ich habe für alle meine Tiere ne haftpflicht das heißt wenn sie schaden mach übernimmt die das?????? und manchmal ist es doll mit den vermietern denn letztens habe ich mir ne wohnung angesehen über mir hätte ein Stäford gewohnt und ich hätte meinen colli mix nicht mitnehmen dürfen zu doll alles und das geht mir eigentlich alles nur noch auf den sack denn wisst ihr was die begründung dafür war :-) weil ich arbeite :thumbdown: lächerlich man kann es auch übertreiben mit den mietern.... Ich suche in wsmar.... also ich habe 2 Frettchen 1 Katze und 1 HUND UND IN MEINER WOHNUG STINKT ES NICHT WIRKLICH DENN ICH PUTZE JADEN TAG NAJE DIE FRETTCHEN EIN WENIG ABER DAS FENSTER IST DEN GANZEN TAG AUF UND ICH LÜFTE IMMER......
    • Daß die Haftpflicht abgekratzte Tapeten und ruinierten Teppich/Laminat bezahlt, das glaub ich aber nun nicht wirklich.
      Und ein Haus besteht nicht nur aus dem Vermieter (der da meistens gar nicht mal drin wohnt), sondern auch aus diversen anderen Mietern. Und wenn einen das Bellen vom Hund stört, er eine Katzenallergie hat oder meint, Deine Fretts stinken, dann sieht´s böse aus. Wenn Du dann die Tierhaltung vom Vermieter nicht schriftlich genehmigt hat, kannst Du nur noch ausziehen. Oder die Tiere abschaffen. Und da wärst Du nicht die Erste.
      Und um eben diesem Trödel aus dem Wege zu gehn, erlauben viele Vermieter Tiere nicht.

      Wir werden auch irgendwann mal eine Wohnung hier vermieten, aber da weiß ich jetzt schon, daß da kein Hund einzieht. Und wir haben auch Frettchen.

      LG
      Iris

      PS: Haftpflicht für Frettchen muß extra in der Haushaltshaftpflicht mit eingetragen sein, denn die gibt´s nicht extra. Für Katzen wohl auch nicht, nur für Hunde.
      Urlaub MIT Frettchen :sehrgut:


      Wenn jemand ein Problem mit mir hat, darf er es ruhig behalten, es ist ja schließlich seines. :girl:
    • Ja ist ja alles richtig aber ich habe für alle meine Tiere ne haftpflicht das heißt wenn sie schaden mach übernimmt die das??????



      In der Privaten Haftpflichtversicherung, sind alle Kleintiere mit eingeschlossen, incl. Katze (Hund benötigt eine Hundehaftpflicht Versicherung). Jetzt kommt das grosse ABER! In den "Billigtarifen" oder in den Alttarifen sind meist, gemietete und geliehene Sachen ausgeschlossen und dann würde je nach Tarif, Schäden durch Kleintiere in der Mietwohnung, die Versicherung nicht aufkommen müssen, nur eben dann auf Kulanzbasis und das ist wieder abhängig wie lange man dort schon Kunde ist und wie hoch der Schaden dann noch ist, es ist aber keine Pflicht von der Versicherung das anzubieten.

      Am besten die Versicherungsbedingungen mal lesen wie es dort vermerkt ist, ansonsten sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und sich das schriftlich als Nachtrag bestätigen lassen, dass Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen abgedeckt sind, auf keinen Fall sich mit einem telefonischen "Ja sicher doch" abgeben, später wissen sie nichts mehr davon und verweisen auf die Bedingungen.

      Da Frettchen noch immer nicht, von jedem Richter als Kleintier eingestuft wird, sollte man die Versicherung informieren und auch das als Nachtrag in der Versicherungspolice eintragen lassen.

      In wie weit die Versicherung dann welche Schäden übernimmt, ist dann wieder von den Bedingungen abhängig und von ihrer Kulanz. So bezahlt eine Versicherung einen verkratzen oder nach Urin stinkenden Parkettboden ohne grosse Nachfrage, eine andere verweigert die Zahlung und verweist auf die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers, da der Parkettboden fest mit dem Gebäude verbunden ist.

      Franzi

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Franzi1972 ()

    • Ist mir alles klar habe ich alles machen lassen wegen meinen tieren aber manchmal ist es doch echt scheiße und ein nachteil für die leute die in ne mietswohnung wohnen müssen. würde meine tiere nie abschaffen.... Natürlich übernimmt meine versicherung alle schäden die meine tiere machen das ist ja alles im vornerein schriftlich in meiner versicherung festgelegt.... Manchmal sollte man in sachen tier mehr kolanz zeigen denn nicht alle mieter sind gleich ich achte sehr darauf das die wohnung nicht beschädigt wird und auch nichts stinkt aber bei fretts bleibt es nun msl nicht aus.....
    • was meinste wie das uns ging mit 3 Hunden und 3 Katzen als wir auch Suche waren, Hund? NEIN DANKE in vielen Fällen, wobei ich Beamtin bin und das immer unser Vorteil war, Beamtin = unkündbar und gesicherte Miete unsere Vermieterin vom Haus hat selbst mehrere Hunde, von daher waren die Hunde kein Thema, dann habe ich ehrlich gesagt bei den Katzen nimmer nachgefragt und bei den Fritten auch nicht mehr. Der priv. Hausmeister war schon mehrfach hier wg. Sanierung und hat sowohl Katze usw weiter gesehen, ihr habe ich das mal am Telefon so nebenbei gesagt, bisher kam NIE was aber vielleicht auch deshalb, weil man hier immer reinkommen kann und man riecht nix (ausser es war gerade eine Katze auf dem Klo und ich habe es gerade erst entsorgt).

      Ich muss aber ehrlich sagen, die Vormieter des Hauses waren starke Raucher, so sahen Decken und Tapeten hier auch aus und das gesamte Haus hat nach Rauch gestunken, riechen konnte man das nicht mehr nennen und nach MÜLL, weil sie wohl keinen so richtig rausgebracht hatten, da riechen selbst am schlimmsten Tag die Fritten harmlos dagegen.

      Das ist die Krux bei so etwas, KEIN Tier heisst nicht automatisch kein Geruch oder anderes und Tier umgedreht nicht automatisch Dreck aber das weiß man vorher nie. Ich habe mir immer gesagt, wer 3 Hunde akzeptiert den kratzt der Rest sicher nicht und wir hatten bisher keine Beschwerden. Allerdings ist Vermieter nicht gleich Vermieter und Tierbesitzer nicht gleich Tierbesitzer.
      Fakt wäre allerdings wenn ich sagen würde, Guten Tag, ich suche Whg/Haus, haben Kind, 3 Hunde, 3 Katzen und 3 Frettchen.. ich hätte den Satz noch nicht zu Ende gesprochen würde der Hörer aufgelegt sein :D
      Es grüßen Amy, Mia, Milow und Loulou, sowie das Dosi

      Die Erinnerung ist ein Fenster
      durch das ich Dich sehen kann,
      wann immer ich will.
      (Verfasser unbekannt) für meine Unvergessenen: Yonah, Chess, Sancho, Pepper und Vincent